An- und Abmeldung des Wohnsitzes
Hier finden Sie Informationen zu
- Was tun beim Umzug?
- Wohnsitz abmelden
- Wohnsitz anmelden
Wohnsitz - Abmeldung
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.
Für die Abmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- das Formular "Abmeldung"
Fristen/Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitung einer Abmeldung erfolgt in der Regel sofort. Vom Bürgerservice der Gemeinde Auetal erhalten Sie eine kostenlose Bestätigung.
Gebühren:
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Wohnsitz - Anmeldung
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Auetal nehmen, müssen Sie sich laut Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Tipp: Auch die Adresse im Personalausweis und im Reisepass (Wohnort) ist von der Zuzugsbehörde abzuändern.
Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis, Kinderreisepass und Pass aller anzumeldenden Personen
- sonstige zum Nachweis der Angaben erforderliche Unterlagen wie beispielsweise Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsangehörigkeitsnachweis, Promotionsurkunde
- das Formular "Anmeldung und Beiblatt zur Anmeldung"
- eine Wohnungsgeberbestätigung
Fristen/Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitung einer Anmeldung erfolgt in der Regel sofort. Von Ihrer Meldestelle erhalten Sie eine kostenlose Meldebestätigung.
Gebühren:
Die Anmeldung und der Eintrag des neuen Wohnortes in die Ausweisdokumente sind gebührenfrei.
Bitte beachten:
Volljährige Kinder müssen persönlich zur An- oder Abmeldung erscheinen. Ersatzweise genügt ein unterschriebenes An-/ Abmeldeformular unter Beifügung einer formlosen Vollmacht sowie der Ausweisdokumente.
Ansprechpartner/in:
Frau Both FB II - Ordnung und Soziales Bürgerservice Verwaltungsgebäude Rathaus, 1. Etage Zimmer 102 Rehrener Str. 25 31749 Auetal Tel.: 05752/181-32 Fax: 05752/181-88 E-Mail: sboth@auetal.de |
Frau Gärling FB II - Ordnung und Soziales Bürgerservice Verwaltungsgebäude Rathaus, 1. Etage Zimmer 102 Rehrener Str. 25 31749 Auetal Tel.: 05752/181-20 Fax: 05752/181-88 E-Mail: sgaerling@auetal.de |