Grundsteuer/Grundbesitzabgaben
Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer und wird nach den Verhältnissen zu Beginn eines jeden Kalenderjahres festgesetzt. Somit entsteht die Grundsteuer mit Beginn des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist und gilt für das gesamte Kalenderjahr.
Was bedeutet das?
Wird ein Grundstück im Laufe eines Jahres verkauft (z. B. zum 01.05.), so ist der Verkäufer bis zum Jahresende (31.12.) steuerpflichtig.
Die Grundsteuerpflicht des Käufers beginnt zum 01.01. des folgenden Jahres. Den Ausgleich im laufenden Jahr regelt der Kaufvertrag. Der Käufer erstattet ggfs. dem Verkäufer den anteiligen Betrag.
Ansprechpartner/in:
Herr Matthä FB I - Zentrale Dienste und Finanzen Verwaltungsgebäude Alte Molkerei, 2.OG Rehrener Str. 8 31749 Auetal Tel.: 05752/181-13 Fax: 05752/181-18 E-Mail: mmatthae@auetal.de |
Grundbesitzabgaben
Für die Abrechnung der Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren ist der Wasserverband Nordschaumburg zuständig.
Bei Grundstücksübernahme/-übergabe sollte die Wassermesseinrichtung (Wasseruhr) abgelesen werden und der Stand dem Wasserverband schriftlich oder telefonisch mitgeteilt werden.
- Verkäufer: Sie erhalten eine Abrechnung über die Wasser-/Kanalbenutzungsgebühren.
- Käufer: Sie erhalten einen Bescheid über die Festsetzung von Vorauszahlungen (Abschlägen) für die Wasser-/Kanalbenutzungsgebühren.
Kontakt:
Wasserverband Nordschaumburg Am Holzplatz 17 31698 Lindhorst Tel.: 05725/9413-0 Fax: 05725/9413-99 E-Mail: info@wasser-nordschaumburg.de Internet: www.wasser-nordschaumburg.de |