Grundsteuer/Grundbesitzabgaben

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer und wird nach den Verhältnissen zu Beginn eines jeden Kalenderjahres festgesetzt. Somit entsteht die Grundsteuer mit Beginn des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist und gilt für das gesamte Kalenderjahr.

Was bedeutet das?
Wird ein Grundstück im Laufe eines Jahres verkauft (z. B. zum 01.05.), so ist der Verkäufer bis zum Jahresende (31.12.) steuerpflichtig.

Die Grundsteuerpflicht des Käufers beginnt zum 01.01. des folgenden Jahres. Den Ausgleich im laufenden Jahr regelt der Kaufvertrag. Der Käufer erstattet ggfs. dem Verkäufer den anteiligen Betrag.

NEUE GRUNDSTEUER AB 01.01.2025

Hier finden Sie einige Fragen und Antworten rund um die neue Grundsteuer:

Warum die Grundsteuerreform?

Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die alten Regeln zur Ermittlung der Grundsteuermessbeträge verfassungswidrig sind. Daher musste das Steuersystem für die Grundsteuer reformiert werden. Die neue Grundsteuer ist ab dem 01.01.2025 gültig.

Warum hat das so lange gedauert?

Die Grundstücke und Gebäude, die mit der Grundsteuer besteuert werden, mussten in den vergangenen Jahren neu bewertet werden. Der Stichtag war der 01.01.2022. Diese neue Bewertung haben die Finanzämter durchgeführt. Sie ist die Grundlage für die Berechnung des Steuerbetrags der Grundsteuer, die gezahlt werden muss.

Wenn Sie zu dieser Bewertung und dem daraus resultierenden Grundsteuermessbescheid Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte zeitnah an Ihr zuständiges Finanzamt.

Was hat die Gemeinde Auetal mit der Grundsteuer zu tun?

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Kommunen und damit auch für die Gemeinde Auetal. Sie wird genutzt, um wichtige Aufgaben der Gemeindeverwaltung zu finanzieren, z. B. Straßenbau, Kindergärten, Grundschule oder Feuerwehr.

Die Steuer läuft über ein mehrstufiges Verfahren:

  • Das Finanzamt des Landes Niedersachsen stellt die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer fest: den sogenannten Grundsteuerwert (bei Grundsteuer A) und den Grundsteuermessbetrag (bei Grundsteuer B).
  • Jede Kommune legt ihre eigenen Hebesätze für die Grundsteuer fest.
  • Die Kommunen berechnen aus dem Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag die fällige Steuer.
  • Die Kommunen verschicken Grundsteuerbescheide an die jeweiligen Steuerzahlenden. Im Bescheid steht die genaue Summe, die Sie zahlen müssen. Das Geld fließt direkt an die Kommune.

Was ändert sich für die Grundsteuer in der Gemeinde Auetal?

Es gibt 2 Hebesätze:

Hebesatz A: für forst- und landwirtschaftliche Flächen

Hebesatz B: für Grundvermögen

Der Hebesatz A sinkt von 360 % auf 350 %

Der Hebesatz B sinkt von 360 % auf 170 %

Wie berechnet sich die neue Grundsteuer?

Die Steuer berechnet sich so:

Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuerjahresbetrag

Was genau Sie zahlen müssen, erfahren Sie durch den Grundsteuerbescheid, der Ihnen von der Gemeinde Auetal zugeschickt wird.

Wann erhalte ich den Steuerbescheid?

Die ersten Steuerbescheide* für das Jahr 2025 werden von der Gemeindeverwaltung ab Mitte Januar 2025 verschickt.

*Für einige Grundstücke liegt die Bewertung noch nicht vor, so dass noch keine Grundsteuerbescheide erstellt werden können.

Der Grundsteuerbetrag gilt für das ganze Jahr und ist in vier Raten zu zahlen. Die Zahlungstermine sind auf dem Bescheid vermerkt.

Zahle ich jetzt mehr oder weniger Steuern?

Das lässt sich nicht so einfach sagen. Denn das hängt damit zusammen, wie die jeweiligen Grundstücke, Gebäude, land- und forstwirtschaftlichen Flächen im Zuge der Grundsteuerreform neu bewertet wurden. Denn daraus ermitteln die zuständigen Finanzämter den sogenannten Grundsteuermessbetrag.

Es gibt jetzt neue Grundsteuermessbeträge. Und die wiederum sind ein wichtiger Faktor für die Berechnung der Steuer, die Sie zahlen müssen. Grundsätzlich wird die Summe des Aufkommens der Steuern im Gemeindegebiet durch die Reform nicht verändert werden.

Es kann aber zu Veränderungen der individuell zu zahlenden Steuerbeträge kommen. Die neuen Hebesätze halten die Summe des gesamten Steueraufkommens der Gemeinde Auetal auf demselben Niveau wie vor der Reform.

Kann ich gegen die Berechnung der Grundsteuer Einspruch einlegen?

Ja, wenn Sie mit den Angaben des Finanzamtes nicht einverstanden sind, dann können Sie innerhalb gewisser Fristen beim Finanzamt Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid einlegen. Wenden Sie sich für weitere Informationen bitte an das Finanzamt.

Wenn Sie mit der Bewertung im Grundsteuerbescheid der Gemeinde Auetal nicht einverstanden sind, dann wenden Sie sich ebenfalls an das zuständige Finanzamt. Die Gemeinde Auetal erhält die Bewertung der Grundstücke, Gebäude und Flächen und die daraus resultierenden Grundsteuermessbeträge von dem jeweils zuständigen Finanzamt, welches diese Bescheide erstellt.

Wenn Sie danach noch Fragen haben zum Grundsteuerbescheid, welcher Ihnen von der Gemeinde Auetal zugesendet wird, dann wenden Sie sich bitte an:

Ansprechpartner/in:

Herr Matthä
FB I - Zentrale Dienste und Finanzen
Verwaltungsgebäude Alte Molkerei, 2.OG
Rehrener Str. 8
31749 Auetal
Tel.: 05752/181-13
Fax: 05752/181-18
E-Mail: mmatthae@auetal.de

 

Grundbesitzabgaben

Für die Abrechnung der Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren ist der Wasserverband Nordschaumburg zuständig.

Bei Grundstücksübernahme/-übergabe sollte die Wassermesseinrichtung (Wasseruhr) abgelesen werden und der Stand dem Wasserverband schriftlich oder telefonisch mitgeteilt werden.

  • Verkäufer: Sie erhalten eine Abrechnung über die Wasser-/Kanalbenutzungsgebühren.
  • Käufer: Sie erhalten einen Bescheid über die Festsetzung von Vorauszahlungen (Abschlägen) für die Wasser-/Kanalbenutzungsgebühren.


Kontakt:

Wasserverband Nordschaumburg
Am Holzplatz 17
31698 Lindhorst
Tel.: 05725/9413-0
Fax: 05725/9413-99
E-Mail: info@wasser-nordschaumburg.de
Internet: www.wasser-nordschaumburg.de

 

 
 
 
 
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Zur Datenschutzerklärung