Konsolidierter Gesamtabschluss
Nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) haben die niedersächsischen Kommunen neben dem kommunalen Einzelabschluss ab dem Haushaltsjahr 2012 einen konsolidierten Gesamtabschluss aufzustellen.
Mit der Verpflichtung zur Aufstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses zum Stichtag 31.12. wird das Ziel verfolgt, den Gesamtüberblick über die finanzielle Situation der Gemeinde – den sog. Kernhaushalt und seinen sog. Aufgabenträgern (beteiligte Einrichtungen und Unternehmen) – zu verbessern. Dabei wird im Gesamtabschluss die Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage so dargestellt, als ob es sich um eine einzige wirtschaftliche und rechtliche Einheit handeln würde („Konzern Kommune“).
Nachfolgend wird der konsolidierte Gesamtabschluss für folgende Haushaltsjahre bereit gestellt:
Haushaltsjahr 2019 | Haushaltsjahr 2018 |
Haushaltsjahr 2017 | Haushaltsjahr 2016 |
Haushaltsjahr 2015 | Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 | Haushaltsjahr 2012 |