Bauleitplanung
Die Bauleitplanung dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke innerhalb einer Gemeinde.
Instrumente der Bauleitplanung sind zum einen der Flächennutzungsplan (FNP) sowie der Bebauungsplan (B-Plan).
Vorab müssen die Pläne ein formales und planungsrechtliches Verfahren durchlaufen, das im Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und dem jeweils geltenden Landesrecht umfassend geregelt ist.
Die Verfahrensabläufe sind für Flächennutzungspläne und Bebauungspläne in ihren Grundzügen ähnlich. Der Flächennutzungsplan bedarf jedoch zusätzlich der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde (Landkreis Schaumburg).
Ansprechpartner/in:
Herr Both FB III - Umwelt und Bau Verwaltungsgebäude Rathaus, 2. Etage Zimmer 205 Rehrener Str. 25 31749 Auetal Tel.: 05752/181-60 Fax: 05752/181-88 E-Mail: mboth@auetal.de |