Rechtskräftige Bebauungspläne (seit 2018)
Über die rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Gemeinde Auetal ab dem Jahr 2018 können Sie sich hier informieren.
Als Grundstückbesitzer, Bauherr oder Bauträger können Sie somit in Erfahrungg bringen, was bei einem Bauvorhaben planungsrechtlich zu berücksichtigen ist.
Eine Bebaubarkeit von Grundstücken ist nur verbindlich über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner, der auf der Seite "Bauleitplanung" genannt ist.
Bebauungsplan | Inkrafttreten | Unterlagen im PDF-Format |
Bebauungsplan Nr. 14 "Gemeinbedarfsfläche nördlich Schulstraße" OT Rehren | 26.04.2023 | Zusammenfassende Erklärung |
Bebauungsplan Nr. 5 "Niedere Heide"- 4. Änderung | 28.04.2020 | |
Bebauungsplan Nr. 13 "Teichbreite" Ortschaft Rehren |
13.03.2019 |
Bebauungsplan Nr. 13 einschl. örtlicher Bauvorschriften Bebauungsplan Nr. 13 einschl. örtlicher Bauvorschriften (Darstellung Format A4) |