Lärmaktionsplan der Gemeinde Auetal

Lärmaktionspläne regeln Auswirkungen und Probleme von Lärm, die von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen sowie Ballungsräumen hervorgerufen werden.

Die EU hat das Ziel, ein gemeinsames Konzept festzulegen, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, vorzubeugen oder sie zu mindern. Deshalb sind alle Gemeinden und Städte verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen.

Die Lärmaktionsplanung hat die gesetzliche Aufgabe, Betroffene zu ermitteln und vor den gesundheitlichen negativen Auswirkungen von Lärm zu schützen.

Dazu hat die Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim (ZUS LLG) Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen ausgearbeitet. Hierzu wird der Lärm kartiert, betroffene Bereiche und Personen ermittelt und mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung dokumentiert. Betroffene Bereiche sind hier die Umgebungen von Hauptverkehrsstraßen, die von mehr als drei Millionen Kfz/Jahr frequentiert werden. Dies betrifft hier die durch das Auetal verlaufende Bundesautobahn 2. Die aktuellen Kartierungsergebnisse 2017 finden Sie hier.

Darauf aufbauend hat die Gemeinde Auetal einen Lärmaktionsplan erstellt.

In der Zeit vom 20.03.2019 bis 23.04.2019 fand die öffentliche Auslegung gem. § 47d Abs. 3 BImSchG statt. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden nach erfolgter Abwägung im Lärmaktionsplan dargestellt.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Auetal hat in seiner Sitzung am 02.05.2019 den Lärmaktionsplan beschlossen. Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Auetal ist somit am 02.05.2019 in Kraft getreten.

Der Lärmaktionsplan wird Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

 
 
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